Keine ernsthafte Benutzung einer Marke: Eine für Kleidung und alkoholfreie Getränke eingetragene Marke wird nicht ernsthaft benutzt, wenn sie der Markeninhaber (dessen Haupttätigkeit auf die Mode konzentriert ist) nur für alkoholfreie Getränke verwendet, die er den Käufern der von ihm vertriebenen Textilien nach Abschluss des Kaufvertrags kostenlos mitgibt. Schlussanträge vom 18. 11. 2008 zu EuGH C-495/07 , Silberquelle.