vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schlussanträge betreffend österreichische Vorabentscheidungsersuchen

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2008/700RdW 2008, 757 Heft 12 v. 16.12.2008

Keine ernsthafte Benutzung einer Marke: Eine für Kleidung und alkoholfreie Getränke eingetragene Marke wird nicht ernsthaft benutzt, wenn sie der Markeninhaber (dessen Haupttätigkeit auf die Mode konzentriert ist) nur für alkoholfreie Getränke verwendet, die er den Käufern der von ihm vertriebenen Textilien nach Abschluss des Kaufvertrags kostenlos mitgibt. Schlussanträge vom 18. 11. 2008 zu EuGH C-495/07 , Silberquelle.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte