EStG § 16 Abs 1 Z 3 lit b, § 20 Abs 1 Z 2 lit a
Die Mitgliedsbeiträge eines Arztes (Leiter der medizinischen Abteilung eines Landeskrankenhauses) zu den Vereinen "Blaues Kreuz" und "ARCHAE - Austria" sind keine Werbungskosten: Das Blaue Kreuz, das Menschen mit Alkoholproblemen betreut, ist kein Berufsverband bzw keine Interessenvertretung für Ärzte; beim Verein ARCHAE -