ABGB § 879
AngG § 23
Auch wenn ein auf Honorarbasis beschäftigter "selbstständiger Mitarbeiter", der tatsächlich die Stellung eines AN innehat, trotz wiederholten Vorschlags seines AG den Abschluss eines Angestelltenvertrags mehrfach abgelehnt hat, kann er dennoch die ihm nach dem Gesetz zwingend zustehenden arbeitsrechtlichen Ansprüche geltend machen (hier: Abfertigung und Kündigungsentschädigung). Daran ändert auch der Einwand des AG nichts, dass die nachträgliche Berufung auf die AN-Stellung in so einem Fall rechtsmissbräuchlich und sittenwidrig sei.