EG: Art 39
VO (EWG) 1612/68 : Art 7
1. Ein Forscher, der auf der Grundlage eines mit der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften eV geschlossenen Stipendienvertrags eine Promotion vorbereitet, ist nur dann als AN iSd Art 39 EG anzusehen, wenn er seine Tätigkeit während einer bestimmten Zeit nach der Weisung eines zu diesem Verein gehörenden Instituts ausübt und als Gegenleistung für diese Tätigkeit eine Vergütung erhält.