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Nachweis von Vordienstzeiten für die KollV-Einstufung

Arbeitsrecht JudikaturAllgemeines ArbeitsrechtRdW 2008/613RdW 2008, 664 Heft 10 v. 15.10.2008

IT-KollV: § 15

ABGB § 1157

Für anrechenbare Vordienstzeiten gilt eine wechselseitige Informations- bzw Bekanntgabepflicht, um die richtige Einstufung des AN zu ermöglichen: Der AN ist zur Bekanntgabe (allenfalls) anrechenbarer Vordienstzeiten verpflichtet; im Gegenzug trifft den AG die Verpflichtung, den AN zur Vorlage eines Nachweises der im Bewerbungsschreiben erwähnten Vordienstzeiten durch entsprechende Zeugnisse oder Arbeitspapiere ausdrücklich aufzufordern. Verletzt der AG diese Aufklärungspflicht, wird eine allfällige kollektivvertragliche Verfallsfrist nicht ausgelöst.

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