ArbVG § 117
Ein gem § 117 Abs 1 ArbVG von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgelts freigestelltes BR-Mitglied (hier: bei der ÖBB-Personenverkehr AG) hat sowohl Anspruch auf Urlaub als auch auf eine Urlaubsersatzleistung bei Beendigung des Dienstverhältnisses zur Abgeltung eines noch offenen Resturlaubs.