vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Handelsrechtliche Zuständigkeit für Klagen gegen ausländische Unternehmer

Wirtschaftsrecht JudikaturVerfahrensrechtRdW 2008/606RdW 2008, 655 Heft 10 v. 15.10.2008

JN § 51 Abs 1 Z 1

ABGB §§ 7, 921

Seit 1. 1. 2007 (HaRÄG) sind die Handelsgerichte gem § 51 Abs 1 Z 1 JN für eine Streitigkeit aus einem unternehmensbezogenen Geschäft zuständig, wenn die Klage gegen einen im Firmenbuch eingetragenen Unternehmer gerichtet und das Geschäft auf Seite des Beklagten unternehmensbezogen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!