EO §§ 156, 294
ABGB §§ 1118, 1120, 1121, 1395, 1438
Der Ersteher tritt mit dem Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren in bestehende Bestandverhältnisse ein. Auch eine am Zuschlagstag fällig gewordene Bestandzinsforderung steht bereits ihm zu.
EO §§ 156, 294
ABGB §§ 1118, 1120, 1121, 1395, 1438
Der Ersteher tritt mit dem Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren in bestehende Bestandverhältnisse ein. Auch eine am Zuschlagstag fällig gewordene Bestandzinsforderung steht bereits ihm zu.