6. MWSt-RL: Art 5, Art 6
Werden alkoholische Getränke in einem Selbstbedienungsrestaurant zur sofortigen Konsumation abgegeben, so erfolgt dies im Rahmen einer Dienstleistung und es liegen somit „Restaurationsumsätze“ vor, auf die nach den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts Getränkeabgabe erhoben werden darf.