DBA-Spanien: Art 20
Übersiedelt ein Dienstnehmer der (damaligen) Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten nach seiner Pensionierung nach Spanien, so kommt Österreich das Recht zur Erhebung der Einkommensteuer auf die von der früheren Dienstgeberin ausbezahlten Pensionsbezüge zu. Der Dienstnehmer erbrachte nämlich seine Dienste in Ausübung öffentlicher Funktionen iSd Art 20 Abs 1 DBA-Spanien.