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Einreichung Spaltungsplan nach § 7 SpaltG nur mit Unterschrift?

WirtschaftsrechtRA Dr. Nikola Tröthan, Dr. Markus Frischhut, LL.M.RdW 2007/731RdW 2007, 720 Heft 12 v. 18.12.2007

An die Einreichung des Spaltungs- und Übernahmevertrags1)1)Die folgenden Ausführungen betreffen gleichermaßen den Spaltungs- und Übernahmevertrag (Spaltung zur Aufnahme) und den Spaltungsplan (Spaltung zur Neugründung) sowie gleichermaßen die GmbH (Geschäftsführer, Generalversammlung) und die AG (Vorstand, Hauptversammlung). beim Firmenbuchgericht knüpft sich die 1-Monats-Frist bis zur Beschlussfassung in der Generalversammlung. Unklar ist, ob dieser von der Geschäftsführung unterzeichnet werden muss, was in der Praxis eine Zeitverzögerung bedeuten kann.

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