Mit der E 4 Ob 121/07h (= RdW 2007/689, 669) hat der OGH nunmehr ausdrücklich eine bereits zumindest ansatzweise vollzogene Änderung seiner Rsp zur Auslegung des Begriffs der erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 ZPO im Zusammenhang mit Wettbewerbssachen statuiert. Der Zugang zum Höchstgericht wird in Wettbewerbssachen damit in Zukunft in einer geringeren Anzahl von Fällen möglich sein. Mit dem vorliegenden Beitrag erfolgt eine allgemeine Gegenüberstellung von alter und neuer Rsp zu dieser Thematik, und es soll eine erste Einschätzung der Konsequenzen für Revisionswerber vorgenommen werden.