Der Kläger, gegen den auf eigenen Antrag eine bundesweite Spielsperre verhängt worden ist, verlangt von der beklagten Betreiberin öffentlich-rechtlich konzessionierter Spielcasinos den Ersatz von Verlusten, die er beim Automatenspiel erlitten hatte, weil es ihm trotz der ausgesprochenen Spielsperre ohne Weiteres möglich gewesen war, am Automatenspiel teilzunehmen.