Abweichend von seiner bisherigen Rsp hat der OGH kürzlich in einem Verfahren betreffend Kündigungsentschädigung erkannt, dass eine kollektivvertragliche 4-monatige Verfallsbestimmung insgesamt gesehen für den Arbeitnehmer günstiger sein kann als die 6-monatigen Klagefrist des § 1162d ABGB.
OGH 4. 5. 2006, 9 ObA 141/05h.