Der Betreiber eines Inkassobüros begeht keine Verwaltungsübertretung nach der RAO und handelt nicht sittenwidrig iSd UWG, wenn er die Domain „rechtsanwaltsportal.at“ für eine Website verwendet, auf der Leistungen von Rechtsanwälten angeboten werden und von der ein Link zur Website des Inkassobüros führt.
OGH 20. 4. 2006, 4 Ob 39/06y