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Der Weg aus der SE

WirtschaftsrechtUniv.-Prof. Dr. Susanne Kalss, LL. M., Univ.-Ass. Dr. Johannes ZollnerRdW 2004/528RdW 2004, 587 Heft 10 v. 15.10.2004

Am 8. 10. 2004 wird - zeitgleich mit der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft1)1)Vgl Art 70 der Verordnung (EG) Nr 2157/2001 des Rates 8. 10. 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft, ABl L 294, S 1 ff; abgedruckt bei Habersack, Europäisches Gesellschaftsrecht2 (2003) Rz 419.(im Folgenden kurz SE-VO genannt) - das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft2)2)Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea - SE) - (SE-Gesetz - SEG) erlassen wird sowie das Aktiengesetz, das Firmenbuchgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das EWIV-Ausführungsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997 und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2004 - GesRÄG 2004) BGBl I 2004/67.(im Folgenden kurz SEG genannt) in Kraft treten3)3)Vgl § 67 SEG.und damit die zweite supranationale Rechtsform etabliert werden. Auch wenn gerade am Anfang das Augenmerk auf den Fragen der Gründungsvarianten liegen wird, um zu entscheiden, die Rechtsform der SE zu wählen, dürfen jedoch nicht von Anfang an die Möglichkeiten zum Rückzug aus dieser Rechtsform vernachlässigt werden, sind sie doch ebenso wie die Gründung beschränkt.

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