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Grenzgängereigenschaft auch bei nur einem Arbeitstag

gerade noch RECHTzeitigRdW 2004/524dRdW 2004, 577 Heft 10 v. 15.10.2004

Die Voraussetzung der Grenzgängerbesteuerung, dass der Arbeitnehmer „sich üblicherweise an jedem Arbeitstag“ von seinem Wohnort an den im anderen Staat gelegenen Arbeitsort begibt, kann auch dann erfüllt sein, wenn ein österreichischer Gitarrelehrer nur an einem Tag in der Woche an einer Schweizer Musikschule unterrichtet. 192001/15/0113.

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