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Gibt es eine Modernisierungspflicht des Vermieters?

WirtschaftsrechtMag. Olaf Riss, LL.M.RdW 2004/527RdW 2004, 584 Heft 10 v. 15.10.2004

Jedem gegenseitigen Vertrag liegt die Vorstellung der Parteien zugrunde, dass sich Leistung und Gegenleistung (annähernd) gleichwertig gegenüberstehen. Vor allem bei langfristigen (Dauer-)Schuldverhältnissen besteht die Gefahr, dass dieses Äquivalenzverhältnis durch eine Änderung von Umständen (die auch außerhalb des eigentlichen Leistungsaustausches liegen können), Schwankungen ausgesetzt wird. Aus Anlass der Herabsetzung der höchstzulässigen Bleikonzentration im Trinkwasser untersucht der folgende Beitrag konkret für den Bestandvertrag, wann solche Schwankungen zu einer Anpassung des Leistungsumfangs des Vermieters führen können.

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