Das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Finnland wurde im BGBl III (2001/42) kundgemacht. Es tritt an die Stelle des aus dem Jahr 1963 stammenden Vorgängerabkommens (BGBl 1964/55 idF 1972/110). Das neue Abkommen gilt für Einkommen- und Vermögensteuern und entspricht weitgehend dem OECD-Musterabkommen. Anzuwenden ist es auf Quellensteuern ab 1. 1. 2002 und veranlagte Steuern ab der Veranlagung 2002.