Mit dem derzeit in Begutachtung befindlichen Euro-Steuerumstellungsgesetz (abrufbar im Internet unter www.bmf.gv.at ) werden die in Abgabengesetzen enthaltenen Schilling-Beträge durch Euro-Beträge ersetzt, wobei die sich aus der Umrechnung ergebenden Beträge zum Teil geglättet werden. Dies trifft zB auf die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (135.000 S/400 €), für Kleinbetragsrechnungen (§ 11 Abs 6 UStG - 2.000 S/150 €) oder die Buchführungsgrenzen (§ 125 BAO - 5 Mio S/400.000 €, 8 Mio S/600.000 €, 2 Mio S/150.000 €) zu. Mit der parlamentarischen Beschlussfassung ist noch vor dem Sommer zu rechnen.