Mit Erkenntnis G-110 und 111/99 vom 30.11.2000 hat der VfGH erstmals ausgesprochen, dass die Schwellenwertregelung für die Vergabe von Bauaufträgen im „klassischen“ Bereich, wie sie in § 3 Abs 1 BVergG 1993 enthalten war, verfassungswidrig war.
Mit Erkenntnis G-110 und 111/99 vom 30.11.2000 hat der VfGH erstmals ausgesprochen, dass die Schwellenwertregelung für die Vergabe von Bauaufträgen im „klassischen“ Bereich, wie sie in § 3 Abs 1 BVergG 1993 enthalten war, verfassungswidrig war.