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Schwellenwertregelung für die Vergabe von Daueraufträgen verfassungswidrig

RdW aktuellRdW 2001/218RdW 2001, 193 Heft 4 v. 15.4.2001

Mit Erkenntnis G-110 und 111/99 vom 30.11.2000 hat der VfGH erstmals ausgesprochen, dass die Schwellenwertregelung für die Vergabe von Bauaufträgen im „klassischen“ Bereich, wie sie in § 3 Abs 1 BVergG 1993 enthalten war, verfassungswidrig war.

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