§ 34 Abs 8 EStG 1988
Ab 2001 ist die Verdienstgrenze für Studierende hinsichtlich Familienbeihilfe auf 120.000 S angehoben worden. Besteht für die Eltern noch eine 100%ige Unterhaltsverpflichtung oder ist der Pauschbetrag von 1.500 S bei einem eigenen Einkommen des Kindes nur anteilsmäßig zu gewähren?