§ 34 Abs 8 EStG 1988
Studenten machen immer häufiger von Studienmöglichkeiten außerhalb des Einzugsgebietes des Wohnortes Gebrauch. Dies kann zB sein:
zur Absolvierung einzelner Lehrveranstaltungen, deren Besuch an der Universität im Einzugsbereich des Wohnortes mit erhöhten Anforderungen verbunden ist,