§ 34 Abs 6 EStG
Die Kosten für den Aufenthalt in einem Alters- oder Pflegeheim sind als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar, wenn Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder besondere Betreuungsbedürftigkeit vorliegen. Ab welcher Pflegestufe ist von einer besonderen Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit auszugehen, damit Kosten für die Unterbringung in einem Altersheim ohne Selbstbehalt berücksichtigt werden?