Der folgende Beitrag befasst sich kritisch mit zwei neuen Vorschriften zur Rechtsgeschäftsform und damit zusammenhängenden Fragen: mit dem durch das Kindschaftsrechtsänderungsgesetz 2001 zum 1. 7. 2001 neu eingeführten § 154 Abs 4 ABGB und den im 1. Euro-UmstellungsG enthaltenen Änderungen des Notariatsaktsgesetzes, die ab dem 1. 1. 2002 gelten.