Unternehmenszusammenschlüsse werden nicht selten von vertraglichen Abmachungen begleitet, die mit der Durchführung des Zusammenschlusses verbunden und für diese notwendig sind. Der folgende Beitrag behandelt die Zulässigkeit solcher „Nebenabreden“ im Zuge der Durchführung des Unternehmenszusammenschlusses im Anwendungsbereich des Europäischen Wettbewerbsrechts.