Mit 1. 1. 2002 tritt die im Nationalrat beschlossene MRN 20021) in Kraft; dabei hat der Gesetzgeber seine Ankündigung zur WRN 2000 in Bezug auf eine weitere Liberalisierung wahrgemacht, wobei eine deutliche Besserstellung der Vermieter bzw der „Besserverdiener“2) im Vordergrund dieser doch weitreichende Konsequenzen auslösenden Novelle steht3). Im Folgenden sollen die wichtigsten Änderungen samt Auswirkungen auf bestehende Verträge kurz dargelegt werden.