In zwei aktuellen Entscheidungen hat der EuGH Vorabentscheidungsersuchen als unzulässig zurückgewiesen, weil Registergerichte keine Rechtsprechungstätigkeit iSd Art 234 EG ausüben. Damit ist leider auch eine weitere Vorlage des LG Salzburg zum Centros-Thema zum Scheitern verurteilt. Eine möglichst rasche Klärung der überaus strittigen Frage, ob Centros auch für Sitztheorie-Staaten gilt, kann daher nur durch eine Ablehnung entsprechender Eintragungsgesuche in erster Instanz und durch eine neuerliche EuGH-Vorlage eines Rekursgerichts erreicht werden.