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Umgründungen, Bürgen und Drittpfandbesteller

WirtschaftsrechtElisabeth SternRdW 2001/656RdW 2001, 650 Heft 11 v. 15.11.2001

Umgründungen können in die rechtliche und wirtschaftliche Stellung Dritter eingreifen. Zum Ausgleich sind die Interessen dieser Dritten angemessen zu schützen. Auch der Schutz von Interzedenten der Gesellschaft bei Verschmelzungen, Umwandlungen und Spaltungen erfolgt durch die Gläubigerschutzvorschriften der § 226 AktG und § 15 SpaltG.

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