Nach einem Ministerialentwurf vom Oktober 2001 zu einer 59. ASVG-Novelle sollen neben redaktionellen Klarstellungen vor allem Rechtsbereinigungen, Verbesserungen der Praxis und Anpassungen an die Rechtsentwicklung innerhalb und außerhalb der Sozialversicherung vorgenommen werden. Ua sind folgende Maßnahmen hervorzuheben:
Organisatorische Zusammenführung der Aufgaben der gesetzlichen Pensionsversicherung ab 1. 1. 2003.