Der Generalanwalt hat seine Schlussanträge in dem vom VwGH angestrengten Vorabentscheidungsverfahren betreffend die Einschränkung des Vorsteuerabzugs für Kleinbusse durch die zu § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG erlassene Verordnung BGBl 1996/273 vorgelegt.
Der Generalanwalt hat seine Schlussanträge in dem vom VwGH angestrengten Vorabentscheidungsverfahren betreffend die Einschränkung des Vorsteuerabzugs für Kleinbusse durch die zu § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG erlassene Verordnung BGBl 1996/273 vorgelegt.