Die wichtigsten Eckpunkte des Sozialpartnerpapiers für eine neue Abfertigungsregelung („Abfertigung Neu“), das nun der Regierung zur weiteren Behandlung vorgelegt wird, sind:
Abfertigungsansprüche in bestehenden Arbeitsverhältnissen bleiben grundsätzlich unberührt. Ein Übertritt vom alten in das neue Recht ist bei Zustimmung der einzelnen Arbeitgeber und der betroffenen Arbeitnehmer möglich.