§ 138 BAO, § 162 BAO, § 184 BAO
Ist die Anwendung des § 162 BAO nach Ermessenskriterien zulässig, so bleibt für eine Glaubhaftmachung oder eine Schätzung von Aufwendungen kein Raum.
VwGH 21. 12. 1999, 94/14/0040
§ 138 BAO, § 162 BAO, § 184 BAO
Ist die Anwendung des § 162 BAO nach Ermessenskriterien zulässig, so bleibt für eine Glaubhaftmachung oder eine Schätzung von Aufwendungen kein Raum.
VwGH 21. 12. 1999, 94/14/0040