§ 35 EStG
§ 35 EStG stellt nicht auf eine vorübergehende, tageweise Minderung der Erwerbsfähigkeit (beim Beschwerdeführer etwa wegen Prellungen oder einer Rissquetschwunde), sondern auf einen für einen längeren Zeitraum bestehenden Zustand ab, und sieht hierfür einen Jahresfreibetrag vor. Nach der Verkehrsauffassung ist unter einer körperlichen oder geistigen “Behinderung" nämlich nur eine längerfristige Einschränkung zu verstehen.