§ 206 lit b BAO
1. Entfall der Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne ab 1998
In der Praxis hat sich gezeigt, dass durch den - im Zusammenhang mit der „Verewigung“ der Verlustvorträge stehenden - Entfall der Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne (§ 36 EStG 1988, § 23 Z 1 KStG 1988) durch das Steuerreformgesetz 1996, BGBl Nr 201, mit Wirkung ab 1998 die volle Durchsetzbarkeit des auf Sanierungsgewinne entfallenden Abgabenanspruches nicht gegeben ist. Dies war vor allem in Fällen des Abschlusses eines Zwangsausgleichs zu beobachten.