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Merkmale eines Betriebserwerbes, Ausschluss vom IFB

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1999, 565 Heft 8 v. 15.8.1999

§ 10 Abs 5 EStG 1988

1. Ein Betriebserwerb liegt vor, wenn ein in sich organisch geschlossener Kreis von Wirtschaftsgütern übereignet wird, der die wesentlichen Grundlagen des Betriebes bildet, und der Erwerber in die Lage versetzt wird, den Betrieb fortzuführen.

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