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Kein Teilwert bei Nutzungsentnahme

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1999, 565 Heft 8 v. 15.8.1999

§ 4 Abs 1 EStG 1988, § 6 Z 4 EStG 1988

1. Aus der Klammeraufzählung in § 4 Abs 1 ergibt sich, dass im Bereich der Entnahmen Wirtschaftsgüter einerseits und Nutzungen andererseits nicht gleichzusetzen sind. Die Entnahme von Nutzungen stellt vielmehr den Abgang anderer Werte - als es Wirtschaftsgüter sind - dar.

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