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Begriff der Zufallserfindung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1999, 565 Heft 8 v. 15.8.1999

§ 23 EStG, § 29 Z 3 EStG, § 30 EStG (§ 15 dEStG, § 22 Nr 3 dEStG, § 23 dEStG)

Keine Zufallserfindung, sondern eine planmäßige Erfindertätigkeit liegt vor, wenn es nach einem spontan geborenen Gedanken weiterer Tätigkeiten bedarf, um die Erfindung bis zur Verwertungsreife zu fördern.

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