Der Gesetzgeber hat im Rahmen des nunmehr vorliegenden Steuerreformgesetzes1) auf das jüngste „Renten-Erkenntnis“2) des Verwaltungsgerichtshofes reagiert. Die „Revolution“3) in der jahrzehntelangen Tradition der Rentenbesteuerung sollte durch die gesetzliche Neuordnung verhindert und der „Status quo“ in Bezug auf Betriebsübertragungen weitgehend erhalten bleiben. Der nachfolgende Beitrag stellt eine kritische Analyse des Erkenntnisses 98/14/0045 bzw der dem Erkenntnis zugrundeliegenden AuffassungDoralts 4) dar und versucht eine erste Interpretation der gesetzlichen Neuregelung.