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Telefondienst im Versandhandel

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1999, 547 Heft 8 v. 15.8.1999

§ 1 ÖffnZeitG

Telefondienst im Rahmen eines Versandhandels ist nicht als Verkaufsstelle iSd § 1 ÖffnZeitG zu qualifizieren, weshalb für den telefonischen Verkauf weder das ÖffnZeitG noch der Kollektivvertrag betreffend Beschäftigung und Arbeitsleistung im Rahmen der Regelung der Öffnungszeiten gemäß dem ÖffnZeitG anwendbar ist.

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