§ 105 Abs 1 ArbVG
§ 63 Abs 1 BRGO
Wird an Fenstertagen im Betrieb nicht gearbeitet, weil der Großteil der AN die betreffenden Tage eingearbeitet hat, gelten diese Tage nicht als Arbeitstage iSd § 105 Abs 1 ArbVG.
OGH 23. 12. 1998, 9 Ob A 334/98b
§ 105 Abs 1 ArbVG
§ 63 Abs 1 BRGO
Wird an Fenstertagen im Betrieb nicht gearbeitet, weil der Großteil der AN die betreffenden Tage eingearbeitet hat, gelten diese Tage nicht als Arbeitstage iSd § 105 Abs 1 ArbVG.
OGH 23. 12. 1998, 9 Ob A 334/98b