§ 879 ABGB
Es ist sachlich gerechtfertigt, nur jenen AN, die auf bestimmten Stationen eines Landeskrankenhauses eingesetzt werden, Zusatzurlaub zu gewähren, wenn damit ein Anreiz geschaffen werden sollte, für durch besonders schlechte bauliche Zustände und überdurchschnittlichen Personalmangel gekennzeichnete Arbeitsplätze Bewerber zu finden.