§ 4 Abs 4 EStG, § 16 Abs 1 EStG
Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen sind Sicherungsbeiträge nach § 5d Arbeitsmarkt-Finanzierungsgesetz, BGBl 1994/315 idF BGBl 1998/148, zur Wahrung erworbener Ansprüche nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz als Betriebsausgaben im Rahmen einer nach Beendigung der arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung aufgenommenen selbständigen (gewerblichen) Tätigkeit zu werten.