§ 4 Abs 4 EStG
Art VI UmgrStG
Das Bundesministerium für Finanzen mit, dass die in den Erledigungen vom 6. 5. 1996 (= RdW 1996, 453) und vom 25. 2. 1998 (= RdW 1998, 309) geäußerte Rechtsansicht betreffend die Abzugsfähigkeit von Zinsen nach der umgründungsbedingten Trennung von fremdfinanziertem Kapitalanteil und der Verbindlichkeit dem Grunde nach auch für Spaltungen iSd Art VI UmgrStG gilt. Bei nicht verhältniswahrenden Abspaltungen ist nach § 37 UmgrStG zur Feststellung der Anschaffungskosten oder Buchwert der Anteile davon auszugehen, dass