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Schotterabbau auf landwirtschaftlichem Grundstück

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1999, 118 Heft 2 v. 15.2.1999

§ 4 Abs 1 EStG, § 6 Z 4 EStG
§ 11 BewG, § 30 Abs 1 Z 1 BewG

Ein Schotterabbaurecht ist ertragsteuerlich als ein von Grund und Boden verschiedenes Wirtschaftsgut anzusehen. Die Bilanzierung hat nach den allgemeinen Grundsätzen des Bilanzrechtes zu erfolgen.

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