§ 1 Abs 6 Z 2 IESG
§ 4 VereinsG
Ist ein Schriftführer eines Vereins auch nur vertretungsweise zur Vertretung des Vereins nach außen befugt, so hat er keinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld.
OGH 12.03.1998, 8 Ob S 339/97d
§ 1 Abs 6 Z 2 IESG
§ 4 VereinsG
Ist ein Schriftführer eines Vereins auch nur vertretungsweise zur Vertretung des Vereins nach außen befugt, so hat er keinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld.
OGH 12.03.1998, 8 Ob S 339/97d