§ 3 Abs 1 und 3 IESG
§ 25 KO
§ 26 Z 2 AngG, § 29 AngG
§ 1162b ABGB
§ 9 UrlG
Auch die Ansprüche auf Insolvenz-Ausfallgeld eines AN, der wegen Vorenthaltens des Entgelts bereits vor Konkurseröffnung ausgetreten ist, werden auf die in § 3 Abs 3 IESG genannte Zeitspanne beschränkt. Vertraglich vereinbarte längere Kündigungsfristen und spätere Kündigungstermine bleiben somit außer Betracht.