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Einstweilige Verfügungen in Arbeitsrechtssachen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1998, 367 Heft 6 v. 15.6.1998

§ 1 ASGG, § 47 Abs 1 ASGG, § 50 ASGG
§ 387 f EO

1. Das Verfahren zur Erlassung sämtlicher in der EO angeführten einstweiligen Verfügungen ist ungeachtet ihres Charakters nach den Bestimmungen der EO durchzuführen. Die Sonderbestimmungen des ASGG (insb § 47 Abs 1) haben daher in Verfahren über einstweilige Verfügungen, auch wenn sie im Rahmen eines Verfahrens über eine Arbeitsrechtssache beantragt werden, keine Anwendung zu finden.

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