vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Berichtigung der Parteienbezeichnung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1998, 367 Heft 6 v. 15.6.1998

§ 235 Abs 5 ZPO

1. Die bloße Richtigstellung der nur falsch bezeichneten, aber eindeutig klar erkennbaren Partei ist selbst dann zulässig, wenn es durch die Richtigstellung zu einem Personenwechsel kommt.

2. Eine Klagsänderung liegt selbst im Falle der Einbeziehung eines anderen Rechtssubjektes nicht vor, wenn sich aus der Klagserzählung, etwa durch Bezugnahme auf ein bestimmtes Arbeitsverhältnis, eindeutig ergibt, wer der Bekl sein sollte, sodass der in Anspruch genommene Bekl wissen musste, wen die Klage betraf.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!