§ 294 EO, § 300a EO, § 307 EO, § 308 EO
§ 1400 ABGB , § 1403 ABGB
Für die Pfändung einer Forderung, die zur Sicherung zediert wurde, sind die Regeln des § 300a Abs 1 EO über die Zession anzuwenden, eine analoge Anwendung des § 300a Abs 2 EO über die Pfändung bereits verpfändeter Forderungen kommt nicht in Betracht.